Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss (Az. BK6-17-168) vom 20.12.2017 die Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen.
Gemäß der Festlegung BK6-17-168 ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf der Internetseite zu veröffentlichen und dem Netznutzer/Lieferanten einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.
Das Vertragsmuster entspricht vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag.
Die Annahme des Vertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an info@gen-greiz.de.
Hinweis: Sollten Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden tätig sein, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht.
Bitte beachten Sie, dass die Standardlastprofile auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens eingesetzt werden.
Bitte nutzen Sie zur Annahme des Vertrages den folgenden Wortlaut:
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass der Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag Strom
zwischen
„Netzbetreiber“:
Greizer Energienetze GmbH
Mollbergstr. 20
07973 Greiz
BDEW-Codenummer: 9900783000007
und
„Netznutzer“:
Bitte ergänzen Sie Ihre Daten!
Netznutzer
Straße
PLZ + Ort
BDEW-Codenummer: _____________________
zum______________________in Kraft tritt.