Netznutzung

Störungsdienst
03661 / 614-0

Musterverträge

Musterverträge gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss (Az. BK6-17-168) vom 20.12.2017 die Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen.

Gemäß der Festlegung BK6-17-168 ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf der Internetseite zu veröffentlichen und dem Netznutzer/Lieferanten einen Vertragsabschluss in Textform zu ermöglichen.

Das Vertragsmuster entspricht vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag.

Die Annahme des Vertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an info@gen-greiz.de.

Hinweis: Sollten Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden tätig sein, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass die Standardlastprofile auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens eingesetzt werden.

Bitte nutzen Sie zur Annahme des Vertrages den folgenden Wortlaut:

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass der Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag Strom

zwischen

„Netzbetreiber“:

                Greizer Energienetze GmbH

                Mollbergstr. 20

                07973 Greiz

                BDEW-Codenummer:  9900783000007

und

„Netznutzer“:

Bitte ergänzen Sie Ihre Daten!

Netznutzer
Straße
PLZ + Ort

BDEW-Codenummer: _____________________

zum______________________in Kraft tritt.