Die Kalkulation der Netzentgelte richtet sich nach § 17 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) in Verbindung mit der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie der durch die Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze.