Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs- und Verteilungsnetze.
Bei Interesse können Sie diese Anwendungsregeln als Kaufexemplare beim VDE erhalten.
VDE-AR-N 4100 |
Techn. Regel für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) Mit der neuen TAR Niederspannung existiert ein neues, einheitliches Basisregelwerk für diese Spannungsebene und mit der Inkraftsetzung dieser VDE-Anwendungsregel werden andere Anwendungsregeln ersetzt bzw. außer Kraft gesetzt: z.B. VDE-AR-N 4101 (2015), VDE-AR-N 4102 (2012)
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VDE-AR-N 4105 |
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
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VDE-AR-N 4110 |
Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung) Netzbetreiber-Fassungen
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VDE-AR-E 2510-2 |
Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
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VDE-AR-N 4400 |
Messwesen Strom (Metering Code) |
Ab dem 01.07.2023 sind die „Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2023 (Ausgabe 05/2023) mit den ergänzenden Hinweisen zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2023 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz sowie die Techn. Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen (Ausgabe 06/2023) als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 NAV anzuwenden.
Damit trägt Greizer Energienetze GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o. g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.