Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurden am 30.06.2017 veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2018 für eine Dauer von drei Jahren. Bei den Zusatzleistungen gem. § 35 Abs. 2 MsbG bleiben Ergänzungen vorbehalten.